Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt so sehr belastet wie in den letzten acht Jahren nicht mehr. Im Jahr 2020 kletterte die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen in Deutschland um 429.000 auf knapp 2,7 Millionen. Das ist eine Zunahme von knapp 1 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Thema Kündigung ist also aktueller als je zuvor – Zeit, sich die Rechtslage dazu etwas genauer anzuschauen.

Wie Sie bei einer Kündigung vorgehen

Sie werden vom Chef ins Büro gerufen und sitzen mit schwitzigen Handflächen vor seinem Pult, während er Ihnen mit stoischem Gesichtsausdruck erklärt, dass Ihr Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Erst auf dem Weg nach Hause setzt sich die Erkenntnis, dass Ihnen soeben gekündigt wurde – und dass nun ein Marathon an Bewerbungen und Interviews ansteht, der über Ihre künftige Lebensgrundlage entscheiden wird. Eine Kündigung stellt Sie vor ungeahnte Herausforderungen im Berufsleben und ist ein absolutes Horrorszenario für viele Arbeitnehmer. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Schritte nach einer Entlassung zusammengefasst, um Ihnen den Übergang zu erleichtern.

 

Die Rechtslage bei einer Kündigung

Eine wirksame Kündigung muss laut Arbeitsrecht immer schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Eine E-Mail reicht nicht aus. Überprüfen Sie das Kündigungsschreiben und beachten Sie das Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben – dies ist wichtig für eine allfällige Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss.

 

Wichtige Punkte beim Kündigungsschreiben

Weiter besagt das Arbeitsrecht, dass nur der Arbeitgeber selbst das Dokument unterzeichnen darf. Falls Sie eine Kopie erhalten haben, können Sie das Schreiben mit einem Verweis auf das Original zurückweisen. Unterschreiben Sie zudem keine Dokumente – eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung!

 

Melden Sie sich als Arbeitssuchender

Dies sollte Ihr erster Schritt bei einer Kündigung sein. Denn für die Anmeldung als Arbeitsloser bleiben Ihnen nur drei Werktage! Verpassen Sie die Frist, erhalten Sie das Arbeitslosengeld mit bis zu 12 Wochen Verspätung. Persönlich vorbeigehen müssen Sie übrigens nicht – heutzutage reicht ein Telefonat oder eine Anmeldung online.

 

Fazit: Bleiben Sie bei einer Kündigung ruhig und handeln Sie schnell und besonnen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte Scheiber und Hanisch selbstverständlich gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an!